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Vertrag zugunsten Dritter

См. также в других словарях:

  • Vertrag zugunsten Dritter — Vertrag zugunsten Dritter,   Vertrag …   Universal-Lexikon

  • Vertrag zugunsten Dritter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann durch eine entsprechende Abrede der Vertragsschließenden zu einem Vertrag zugunsten… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter — Durch einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (auch: Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte , abgekürzt durch VSD oder VSzD) kann auch ein Dritter (Nicht Vertragspartner) von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten umfasst werden und… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag zu Gunsten Dritter — Ein schuldrechtlicher Vertrag kann durch eine entsprechende Abrede der Vertragsschließenden zu einem Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet werden. Inhaltsverzeichnis 1 Echter Vertrag zugunsten Dritter 2 Unechter Vertrag zugunsten Dritter 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte — Durch einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (auch: Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte , abgekürzt durch VSD oder VSzD) kann auch ein Dritter (Nicht Vertragspartner) von der Schutzwirkung vertraglicher Pflichten umfasst werden und… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag zu Lasten Dritter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Vertrag zu Lasten Dritter bezeichnet einen Vertrag, der zwischen zwei oder mehr Personen geschlossen wird und einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag — Kontrakt; Abkommen; Pakt; Übereinkommen * * * Ver|trag [fɛɐ̯ tra:k], der; [e]s, Verträge [fɛɐ̯ trɛ:gə]: [schriftliche] rechtlich gültige Vereinbarung zweier oder mehrerer Partner, in der die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Rechte festgelegt… …   Universal-Lexikon

  • Vertrag — (Contractus, Kontrakt), die übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehrerer Personen (Kontrahenten) zur Regelung gegenseitiger Rechtsverhältnisse. Verträge gibt es auf dem Gebiete des öffentlichen wie privaten, des formellen wie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vertrag von Paris — Als Vertrag von Paris, Pariser Vertrag, teils auch Friede(n) von Paris oder Pariser Friede(n) bezeichnet man folgende Verträge: Vertrag von Paris (1229), Vertrag von Meaux Paris, Friedensschluss der Albigenserkriege zwischen den Grafen von Foix… …   Deutsch Wikipedia

  • Dritter Karlistenkrieg — Als Carlismus (auch Karlismus) bezeichnet man eine monarchistische Bewegung in Spanien, die seit 1833 Angehörige einer auf Carlos María Isidro von Bourbon zurückgehenden Seitenlinie des bourbonischen Königshauses und mehrheitlich seit 1952… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertragsbruch — Inhaltsverzeichnis 1 Der Vertrag als soziale Institution 2 Der Vertrag als rechtliches Institut 3 Geistesgeschichtliche Bedeutung 3.1 Philosophie 4 Vertragsverhandlung …   Deutsch Wikipedia

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